Rehasport Köln
Mehr Lebensqualität durch Kräftigung, Schmerzreduktion und Stabilität

Allgemeine Nutzungsinformation zur Prävention auch an Geräten in 2025

Diese Seite der AGB und Nutzungsbedingungen basiert auf die Teilnahme und Inanspruchnahme unserer speziellen und neu eingeführten Leistung, die unter "Hinweise zur Gerätenutzung" beschrieben wird.

Nutzungsbedingungen und AGB für das ergänzende Gerätetraining im Anschluss an den Rehasport (Stand: 1. Auflage am 02.01.2025)

§ 1 Nutzung der Trainingsgeräte
Teilnehmer*innen am Rehasport, die zusätzlich eine Präventionsbuchung abgeschlossen haben, dürfen im Anschluss an ihre Rehasport-Einheit für bis zu 30 Minuten an ausgewählten Trainingsgeräten im Studio trainieren. Dieses Angebot ist fester Bestandteil unseres neu entwickelten präventiven Gesundheitskonzepts und dient insbesondere der Besserung des Gesundheitsanliegens.

§ 1.1 Auswahl und Anzahl der Geräte
Für den individuellen Trainingszirkel werden maximal drei Geräte empfohlen, die in Rücksprache mit dem Gesundheitsexperten ausgewählt wurden. Eine Nutzung einmal pro Woche ist ideal, um positive Entwicklungsschritte festzuhalten. Der Trainingsplan wird einmalig zum Trainingsstart ausgedruckt. Dieser kann nicht gesondert als Duplikat ausgestellt werden, weil diese Funktion nicht zur Verfügung steht. Dieser ist von Teilnehmer*innen sorgfältig aufzubewahren. Bei Abhandenkommen kann durch eine erneute Buchung einer Einzelbetreuung ein neuer Trainingsplan ausgehändigt werden.

§ 1.2 Nutzungszeiten
Die Nutzung ist nur innerhalb der festgelegten Studiozeiten möglich:
  • Montag bis Donnerstag: 10:00 – 13:30 Uhr & 14:45 – 17:30 Uhr
  • Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr
§ 1.3 Durchführung des Trainings
Das Gerätetraining erfolgt nach individueller Einweisung durch den Gesundheitsexperten. Die Geräte sollen im Rahmen eines Zirkels möglichst gemeinsam mit anderen Teilnehmenden genutzt werden, um eine optimale Auslastung ohne Wartezeiten zu gewährleisten.

§ 1.4 Nutzungsdauer
Die Präventionskurse dauern i. d. R. 8 Wochen. Bei Inanspruchnahme von 2 Präventionskursen, sprich 16 Wochen, schalten wir Sie automatisch für ein Jahr frei. Somit fallen keine Gebühren im Jahr an. Das Angebot gilt solange die Regeln eingehalten werden. Änderung vorbehalten.

§ 2 Betreuung & Zusatzleistungen
Das Präventionsangebot enthält bereits Leistungen von fast 4. stelliger Zahl, welche durch die Buchung abgedeckt sind. Zusätzlich können Teilnehmende einmal pro Woche die Geräteeinstellungen gemeinsam mit dem Gesundheitsexperten anpassen lassen. 

§ 3 Verlust des Zugangs
Die Qualität der Betreuung hängt von der regelmäßigen Teilnahme und Kooperation zwischen Teilnehmenden und Gesundheitsexperten ab. Bei unregelmäßiger oder fehlender Teilnahme kann der feste Zugang entfallen.

§ 4 Vorrangregelung bei der Gerätenutzung
§ 4.1 Mitglieder

Mitglieder, die eine monatliche Gebühr für das Gerätetraining entrichten und ein entsprechendes Armband tragen, haben bei der Nutzung Vorrang. Diese Mitglieder trainieren seit 2020 regelmäßig im Studio und verfügen über einen festen Platz.

§ 4.2 Personal Training
Kund*innen im Personal Training buchen fixe Zeitfenster mit individueller Betreuung. Während dieser Einheiten sind die benötigten Geräte exklusiv für diese Kund*innen reserviert.

§ 5 Beendigung der Teilnahme
Healthengineers behält sich das Recht vor, die Teilnahme am bezuschussten Präventionsangebot sofort zu beenden, wenn die Nutzung nicht zweckdienlich oder störend erfolgt. Gründe hierfür sind unter anderem:

  • Blockieren von Geräten durch Handtücher oder Gegenstände („Reservierungen“),
  • intensive Gespräche mit anderen während des Trainings,
  • Verhalten, das den Betrieb oder andere Teilnehmende stört.
  • Unangemessene Nutzung der vorgeführten Geräte (bspw. fallen, knallen, schlagen)
§ 5.1 Hygienevorschriften
Für eine ordnungsgemäße und hygienische Nutzung der Trainingsgeräte gelten folgende Vorgaben:
  • Sportschuhe sind Pflicht: Die Nutzung der Geräte ist nur mit sauberen Sportschuhen, die ausschließlich in den Trainingsräumen getragen werden, gestattet.
  • Handtuchpflicht: Ein eigenes Handtuch ist bei jeder Trainingseinheit mitzuführen und auf den Geräten zu verwenden.
  • Desinfektion nach der Nutzung: Nach jeder Nutzung sind die Geräte mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln zu desinfizieren.
  • Alternative bei Allergien: Bei allergischen Reaktionen auf die Reinigungsmittel dürfen alternativ Handschuhe getragen werden, um den Hygieneanforderungen weiterhin gerecht zu werden.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zur Einschränkung oder Beendigung der Nutzungserlaubnis führen.

§ 5.2 Regelverstoß
Die Trainingsgeräte dürfen ausschließlich entsprechend der Empfehlung des Gesundheitsexperten genutzt werden. Die eigenständige Nutzung anderer Geräte kann den Trainingsfortschritt negativ beeinflussen und widerspricht dem Konzept der präventiven Einzelbetreuung. Bei Verstößen kann die Teilnahme am Angebot beendet werden.

§ 5.3 Aktiver Abbruch oder Unterbrechung wahrgenommener Termine
Healthengineers behält sich das Recht vor, bereits wahrgenommene Kurstermine – maximal jedoch in Höhe des erstattungsfähigen Betrags der gesetzlichen Krankenkassen – in Rechnung zu stellen, sofern der/die Teilnehmer*in den Präventionskurs eigenständig unterbricht oder abbricht.
Als wahrgenommene Termine gelten ausdrücklich auch das Aufklärungs- und Informationsgespräch sowie eine ggf. absolvierte erste 30-minütige Einweisung an den Trainingsgeräten mit individueller Zielsetzung und Kursplanung – selbst dann, wenn im Anschluss keine weiteren Kurseinheiten besucht wurden. In solchen Fällen wird mindestens ein Präventionskurs in Rechnung gestellt. Die Teilnahme kann dann alternativ im häuslichen Umfeld (Online-Präventionskurs) erfolgen, wodurch eine Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich weiterhin möglich ist.
Die Rechnungsstellung, Überweisung und/oder Abbuchung für den Online-Präventionskurs erfolgt in diesem Fall bereits vor Kursstart über das Online-Portal. Erst nach vollständiger Durchführung aller acht Kurseinheiten kann eine Bezuschussung durch die Krankenkasse gewährt werden, da die Teilnahme durch Healthengineers bestätigt werden muss. Im Vorfeld kann keine Teilnahmebestätigung erfolgen, weil eine tatsächliche Teilnahme nicht prognostizierbar ist.
Der/die Teilnehmer*in hat die Möglichkeit die verbleibenden Kurseinheiten im selben Kalenderjahr nachzuholen, spätestens mit Kursbeginn am 01.11. des laufenden Jahres, um weiterhin einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu wahren. Erfolgt die Wiederaufnahme des Kurses erst im darauffolgenden Jahr, erlischt dieser Anspruch. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entstandener Summen – insbesondere bei einer Teilnahmequote unter 80 %.

§ 6 Teilnahmebedingungen & Zahlungsmodalitäten für Präventionskurse
§ 6.1 Voraussetzung

Das Angebot von Healthengineers im Bereich der Präventionskurse ist ausschließlich in Verbindung mit der Teilnahme am Rehabilitationssport gültig.

§ 6.2 Anmeldung und Teilnahme

Die Teilnahme an Präventionskursen ist erst nach verbindlicher Anmeldung und Bestätigung durch Healthengineers möglich.


§ 6.3 Teilnahmebescheinigung und Erstattung durch Krankenkassen

Nach Beendigung des Kurses stellt Healthengineers eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist vom Teilnehmer eigenständig auszufüllen und bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Die Prüfung sowie die Entscheidung über eine Erstattung der Kursgebühren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Krankenkasse. Healthengineers übernimmt hierfür keine Gewähr.


§ 6.4 Zahlungsfälligkeit
(a) Healthengineers kann die Fälligkeit der Kursgebühr kulanzweise bis zur Einreichung der Teilnahmebescheinigung bei der Krankenkasse aussetzen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Stundung.
(b) Spätestens zwei Wochen nach Einreichung der Teilnahmebescheinigung wird der Kursbetrag fällig, sofern bis dahin keine Abbuchung oder Überweisung erfolgt ist.
(c) Bleibt der Kursbetrag zwei Wochen nach Beendigung des Kurses oder nach Ablauf eines ggf. gewährten erweiterten Kurszeitraums weiterhin offen, ist Healthengineers berechtigt, den offenen Betrag per SEPA-Lastschrift oder der vereinbarten Zahlungsmethode einzuziehen, sofern entsprechende Zahlungsdaten vorliegen. Liegen diese nicht vor, erfolgt die Rechnungsstellung in Textform.

§ 6.5 Eigenverantwortung und passive Nicht-Wahrnehmung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Teilnahmebescheinigung rechtzeitig und ordnungsgemäß bei seiner Krankenkasse einzureichen oder lässt diese durch Healthengineers einreichen. Erfolgt keine (vollständige) Übernahme durch die Krankenkasse, bleibt der Teilnehmer in vollem Umfang zur Begleichung der Kursgebühren verpflichtet, sofern der Präventionskurs verbindlich gebucht wurde und Leistungen bereits teilweise oder ganz in Anspruch genommen wurden. Hinzu zählt die die bereits erfolgte Anmeldung, die im Studio oder Online stattgefunden hat.

§ 6.6 Nachholtermine / Stichtag / Abrechnung - Nachholtermine, erweiterter Kurszeitraum und Abrechnung bei unvollständiger Teilnahme
Diese Regelung gilt unabhängig von einem aktiven Abbruch im Sinne von § 5.3 und betrifft insbesondere Fälle unvollständiger Teilnahme ohne formale Abmeldung.
Healthengineers ermöglicht Teilnehmenden, die ihre Mindestteilnahmequote (i. d. R. mindestens 7 von 8 Einheiten oder mind. 80 %) im regulären Kursverlauf noch nicht erreicht haben, kulanzweise zusätzliche Nachholtermine innerhalb eines erweiterten Kurszeitraums.
Diese Nachholtermine dienen der Qualitätssicherung sowie der Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung für einen möglichen Krankenkassenzuschuss zu erhalten.
Werden die angebotenen Nachholtermine nicht wahrgenommen, gilt der Präventionskurs dennoch als verbindlich gebucht und teilweise erbracht. In diesem Fall ist Healthengineers berechtigt, nach Ablauf des erweiterten Kurszeitraums die Kursgebühr in Rechnung zu stellen bzw. bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat den Betrag einzuziehen.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon, ob eine (teilweise) Erstattung durch die Krankenkasse möglich ist, da diese ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Krankenkasse liegt.

§ 6.7 Zusatztermine (Kulanzregelung) und Abrechnungsstichtag

Für Teilnehmende laufender Präventionskurse werden zusätzliche Nachholtermine angeboten, um die Mindestteilnahme (mindestens 7 Teilnahmen) zu erreichen.
Nach den ermöglichten Nachholterminen erfolgt die Abrechnung der Kursgebühr für Teilnehmende, die die Mindestteilnahme trotz Nachholmöglichkeiten nicht erreicht haben, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

§ 7 Ersatzteilnahme über Online-Präventionskurse und Verwaltung von Nutzerkonten
§ 7.1 Schichtarbeitsregelung und Onlineprävention
Teilnehmer*innen, die aufgrund von Schichtarbeit oder vergleichbaren beruflichen Verpflichtungen ihre gebuchten Trainingseinheiten im Studio nicht regelmäßig wahrnehmen können, erklären sich mit Buchungsabschluss ausdrücklich damit einverstanden, dass Healthengineers in ihrem Namen auf speziellen Wunsch bis zu zwei Online-Präventionskurse pro Kalenderjahr nachträglich im laufenden Kalenderjahr bucht. Diese Kurse dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung des präventiven Gesundheitsnutzens und sichern die Abrechnungsfähigkeit der gebuchten Leistungen im Sinne der Präventionsförderung.

§ 7.2 Anlage und Verwaltung von Nutzerkonten
Zu diesem Zweck darf Healthengineers für die betroffenen Teilnehmerinnen ein persönliches Online-Nutzerkonto anlegen, verwalten und pflegen. Auf Wunsch kann die/der Telnehmer*in selbst die Buchung vornehmen und den Onlinekurse absolvieren. Wenn der/die Teilnehmer*in nicht eigenhändig eine Buchung vornimmt, kann Healthengineers diesen Dienst im Namen der Person übernehmen. In diesem Fall werden die Zugangsdaten dem/der Teilnehmer*in nach Einrichtung des Kontos per E-Mail, persönlich im Studio, per Postweg oder via E-Mail mitgeteilt. Das Konto ermöglicht die Nutzung und Durchführung der Online-Präventionskurse außerhalb des Studios (z. B. zu Hause oder unterwegs).

§ 7.3 Gleichbehandlung bei Nichterscheinen
Sofern Teilnehmer*innen – unabhängig von Schichtarbeit – trotz bestätigter Buchung und wiederholter Erinnerung an ihre Trainingstermine nicht regelmäßig erscheinen, wird ebenfalls nach vorheriger Information in der Erstberatung ein entsprechender Online-Präventionskurs freigeschaltet. Dadurch bleibt die Präventionsleistung vollständig erhalten und eine Förderung durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt grundsätzlich möglich, solange die Teilnahmekriterien erfüllt sind.

§ 7.4 Datenschutz und Zweckbindung
Die Einrichtung und Verwaltung des Online-Nutzerkontos erfolgt ausschließlich zum Zweck der Präventionsdurchführung und Abrechnung gemäß § 20 SGB V. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht. Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss des Kurses und gesetzlich vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen gelöscht.

§ 7.5 Zeitliche Verschiebung nicht wahrgenommener Präventionsleistungen & Ersatzleistung

Wurde eine Präventionsmaßnahme verbindlich gebucht, jedoch im vorgesehenen Kalenderjahr nicht wahrgenommen, ist Healthengineers berechtigt, diese Maßnahme im darauffolgenden Kalenderjahr als gleichwertige Präventionsleistung (z. B. Online-Präventionskurs) bereitzustellen und der/der Teilnehmer*in in Rechnung zu stellen.
Die Durchführung der Präventionsleistung erfolgt im Jahr der tatsächlichen Nutzung.
Eine Teilnahmebescheinigung wird entsprechend für das Jahr der Leistungserbringung ausgestellt, wenn die Kurse auch abgeschlossen sind.
Die Abrechnung der Kursgebühr erfolgt im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Ersatzleistung, unabhängig davon, ob im ursprünglichen Buchungsjahr eine Teilnahme erfolgt ist.

§ 8 Kommunikation und Kontaktaufnahme
Zur Organisation, Durchführung, Terminplanung, Qualitätssicherung sowie zur Abrechnung der gebuchten Leistungen ist Healthengineers berechtigt, Teilnehmende über die im Rahmen der Anmeldung angegebenen oder im laufenden Kontakt genutzten Kommunikationswege zu kontaktieren.
Dies kann insbesondere über E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp oder vergleichbare Messenger-Dienste sowie postalisch erfolgen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich leistungs- und vertragsbezogen (z. B. Terminabsprachen, Nachholtermine, Kursorganisation, Abrechnung) und nicht zu werblichen Zwecken.

ERSTE BEKANNTMACHUNG UND INTERNE KOMMUNIKATION: ab 01.08.2024

Stand 23.05.25: Ständige Änderung vorbehalten; durch die steigende Anzahl der Teilnehmer erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 27.12.2025

 
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