Rehasport Köln
Mehr Lebensqualität durch Kräftigung, Schmerzreduktion und Stabilität

Informationen für Ärztinnen und Ärzte - Rehasport

Rechtssichere Verordnung, klare Abläufe und praktische Entlastung im Versorgungsalltag


Einordnung: Rehasport als ärztlich verordnete Kassenleistung

Rehabilitationssport ist keine neue Leistung, sondern seit Jahrzehnten fest im deutschen Sozialrecht verankert.
Bereits seit 1922 existieren organisierte rehabilitative Bewegungsangebote. Mit der Rentenreform 1992 und der gesetzlichen Bündelung im SGB IX (2001) wurde Reha-Sport klar als Leistung zur Rehabilitation und Teilhabe gefestigt.
Heute ist Reha-Sport eine ärztlich verordnete, budgetneutrale Kassenleistung, die Patient:innen hilft, ihre Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Bewegungsfähigkeit langfristig zu erhalten oder wiederherzustellen.


Rechtliche Grundlagen des Rehasports

    Gesetzliche Verankerung

  • SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe
  • § 64 SGB IX (früher § 44)
  • Ergänzend: Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport (2022)

Rehasport ist damit ausdrücklich eine Leistung zur:

  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Förderung der Selbsthilfe

Die Verordnung erfolgt als vertragsärztliche Leistung, jedoch:

  • nicht fachgebunden
  • nicht budgetbelastend
  • nicht an eine bestimmte Disziplin gekoppelt

➡️ Alle gesetzlich Versicherten haben grundsätzlich Anspruch auf Rehasport.


Rehasport ist budgetneutral für Ärzt:innen

Ein häufiger Irrtum im Praxisalltag:
Rehasport belastet nicht das Heilmittelbudget.

Wichtig für Ihre Verordnung:

  • Rehasport zählt nicht zu Physiotherapie, Krankengymnastik oder Ergotherapie
  • Kein Abzug vom ärztlichen Heilmittelbudget
  • Verordnung durch kassenärztlich tätige Ärzt:innen möglich
  • Kostenträger:
  • Gesetzliche Krankenkasse
  • Rentenversicherung (je nach Fall)
  • ➡️ Budgetneutral für Arzt und Patient.


Ablauf der Rehasport-Verordnung

So läuft der Prozess ab:

1. Ärztliche Verordnung

  • Reha-Sport wird indikationsbezogen ausgestelltSo läuft der Prozess strukturiert ab:

2. Prüfung & Bestätigung durch uns

  • Wir prüfen die formalen Voraussetzungen
  • Die Verordnung wird von uns abgestempelt

3. Genehmigung durch den Kostenträger

  • Patient:in reicht die Verordnung bei Krankenkasse oder Rentenkasse ein

4. Start des Rehasports

  • Nach Genehmigung erfolgt die Anmeldung & Terminierung

👉 Details zum organisatorischen Ablauf finden Patient:innen auf unserer Seite: „Rehasport – Start & Ablauf


Wer darf Rehasport verordnen?


Rehabilitationssport kann grundsätzlich von jedem zugelassenen Vertragsarzt / jeder zugelassenen Vertragsärztin verordnet werden.
Eine Facharztbindung besteht nicht.
Das bedeutet:
Auch wenn die Diagnose beispielsweise dem orthopädischen Bereich zuzuordnen ist, kann die Verordnung durch jede kassenärztlich tätige Ärztin oder jeden kassenärztlich tätigen Arzt erfolgen – unabhängig von der eigenen Fachrichtung.
Beispielsweise kann auch:


  • eine Augenärztin
  • ein Hausarzt
  • eine Internistin
  • ein HNO-Arzt


Reha-Sport verordnen, sofern eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.
Entscheidend ist nicht die Facharztrichtung, sondern die ärztliche Einschätzung, dass Rehabilitationssport zur Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, Stabilisation oder Teilhabe sinnvoll ist.


Bedeutung für die Praxis


Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das:


Sie können Patient:innen bei entsprechender Indikation unkompliziert unterstützen.
Es ist keine Überweisung an eine bestimmte Fachrichtung erforderlich.
Die Verordnung dient der langfristigen Aktivierung und Selbsthilfe.
Reha-Sport ergänzt die medizinische Versorgung, ersetzt jedoch keine fachärztliche Diagnostik oder Therapie.




Dauer und Umfang der Reha-Sport-Verordnung

Übliche Verordnungszeiträume:

  • 18 Monate → meist 50 Übungseinheiten, bei uns für Gymnastik 
  • 36 Monate → bis zu 120 Einheiten
    (mit medizinischer Begründung erforderlich)

In der Praxis wird überwiegend der 18-Monats-Zeitraum gewählt.

Was leistet Rehasport konkret?

Im Mittelpunkt steht nicht Therapie im klassischen Sinne, sondern die motorische Befähigung.

Die fünf zentralen motorischen Fähigkeiten:

  • Koordination
  • Kraft
  • Beweglichkeit
  • Ausdauer
  • Schnelligkeit

Zusätzlich fördern wir:

  • Grobmotorik & Feinmotorik
  • Stabilisation
  • Mobilität


Ziele des Rehasports aus medizinischer Sicht

Rehasport verfolgt klare, praxisrelevante Ziele:
Förderung der Selbstständigkeit

  • Schmerzreduktion
  • Sturzprophylaxe
  • Muskelaufbau & Kräftigung

Besonders auffällig:
Der Aspekt Muskelaufbau und Kräftigung trifft in unserer Erfahrung auf nahezu alle Teilnehmenden zu – unabhängig von Diagnose oder Alter.


Entlastung für den ärztlichen Alltag

Wir möchten Ärzt:innen keine Vorgaben machen, sondern unterstützen.
Unsere Rolle:
  • Übernahme der praktischen Anleitung
  • Strukturierte Bewegungseinheiten in Gruppen
  • Qualifizierte Übungsleiter:innen
  • Kontinuierliche Betreuung über Monate
  • Einzelne Patient:innen über 45 Minuten aktiv anzuleiten, ist im Praxisalltag kaum realistisch.
    Reha-Sport ermöglicht es, Patient:innen zur aktiven Selbsthilfe zu befähigen, ohne zusätzliche Belastung für Ihre Sprechzeiten.
    ➡️ Sie verordnen – wir setzen um.


Übungskatalog und Bewegungsprogramme für Patient:innen

Viele Ärztinnen und Ärzte suchen online nach strukturierten Bewegungsübungen für ihre Patient:innen – beispielsweise nach einem Übungskatalog bei orthopädischen Beschwerden oder nach qualifizierten Anbietern im Bereich Rehabilitationssport.

Als zertifizierter Reha-Sport-Anbieter stellen wir auf Anfrage gerne strukturiertes Übungsmaterial zur Verfügung.
Unsere Inhalte basieren auf den zentralen motorischen Fähigkeiten:
  • Kraft
  • Koordination
  • Beweglichkeit
  • Ausdauer
  • Stabilisation

Die Übungseinheiten sind indikationsbezogen aufgebaut und berücksichtigen typische Beschwerdebilder im orthopädischen, neurologischen und internistischen Bereich.

Beispiel Übung bei Arthrose


Beispiel Übung bei Morbus Scheuermann


Hier sind auch Übungen für den Rücken zu finden.

Qualität und Nachvollziehbarkeit

Alle Bewegungsprogramme orientieren sich an:
den gesetzlichen Vorgaben des Rehabilitationssports
der aktuellen Rahmenvereinbarung (2022)
qualifizierter Anleitung durch ausgebildete Übungsleiter:innen
Ärzt:innen können bei Bedarf:
Einblick in beispielhafte Übungskataloge erhalten
strukturierte Bewegungsabläufe zur Einsicht anfordern
sich über Inhalte und Belastungssteuerung informieren
Ziel ist Transparenz und fachlicher Austausch.

Kontakt für Übungsmaterial

Gerne stellen wir auf Anfrage:

  • indikationsbezogene Übungsauszüge
  • beispielhafte Trainingsstrukturen
  • Einblicke in Bewegungsprogramme

zur Verfügung.

Alle Übungen sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention genehmigt

Alle gewählten Übungen sind zudem 

  • qualitätsgeprüft
  • zugelassen und 
  • bis 2029 zertifiziert


Zusammenarbeit & Kontakt für Ärzt:innen

Gerne stehen wir für Rückfragen, Abläufe oder organisatorische Abstimmungen zur Verfügung.

Kontakt für Ärzt:innen:
📧 E-Mail

📞 Telefon: 0221 423 26 750

Auf Wunsch stellen wir auch Informationsmaterial für Ihre Praxis bereit.

Mehr Informationen und unsere Internet Präsenz finden Sie unter Rehasport Köln.


Häufige Fragen zum Rehasport für Ärztinnen und Ärzte

Wer darf Rehasport verordnen? 

Rehasport darf von jeder zugelassenen Vertragsärztin und jedem zugelassenen Vertragsarzt verordnet werden. Eine Facharztbindung besteht nicht. Entscheidend ist die medizinische Indikation, nicht die Fachrichtung.

Ist Rehasport budgetrelevant für Ärztinnen und Ärzte?

Nein. Rehasport ist keine Heilmittelverordnung und belastet nicht das ärztliche Heilmittelbudget. Die Kosten werden vom zuständigen Kostenträger übernommen.

Welche Kostenträger übernehmen Rehasport?

Je nach Fall übernehmen:

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Rentenversicherungsträger

Die Genehmigung erfolgt nach Einreichung der ärztlichen Verordnung durch den Versicherten.

Wie lange kann Rehasport verordnet werden?

In der Regel wird Rehasport für 18 Monate mit etwa 50 Übungseinheiten verordnet. In begründeten Fällen sind bis zu 36 Monate mit bis zu 120 Einheiten möglich.

Muss die Fachrichtung zur Diagnose passen?

Nein. Auch wenn beispielsweise eine orthopädische Indikation vorliegt, kann die Verordnung durch jede zugelassene Vertragsärztin oder jeden zugelassenen Vertragsarzt erfolgen – unabhängig von der eigenen Fachrichtung.

Was ist das Ziel von Rehasport?

Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit, Schmerzreduktion, Stabilisierung, Muskelaufbau und die Verbesserung motorischer Fähigkeiten wie Kraft, Koordination, Beweglichkeit und Ausdauer.

Was unterscheidet Rehasport von Physiotherapie oder Krankengymnastik?

Rehasport ist eine gruppenbasierte, langfristige Maßnahme zur Aktivierung und Selbsthilfe. Physiotherapie und Krankengymnastik sind klassische Heilmittel mit therapeutischem Einzelansatz und budgetrelevant.


Können Ärztinnen und Ärzte Übungsmaterial einsehen?

Ja. Auf Anfrage stellen wir strukturierte Übungsauszüge und Einblicke in Bewegungsprogramme zur fachlichen Prüfung und Transparenz zur Verfügung.


Wie läuft der organisatorische Ablauf nach Verordnung ab?

Nach ärztlicher Verordnung wird die Verordnung durch uns geprüft und abgestempelt. Der Patient reicht sie beim Kostenträger ein. Nach Genehmigung beginnt der Rehasport.

 
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